Fachratgeber · Anlage 5 zu § 125 Abs. 1 SGB V

KGG-Zulassung: Checkliste für Raumgröße, Pflichtgeräte & 1-m-Abstände.

Wer in der Physiotherapie gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) abrechnen möchte, muss die räumlichen und apparativen Vorgaben der Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllen. Hier finden Sie alle Anforderungen im Überblick – fachlich zusammengestellt von Mara Müllensiefen (Medizintechnik & Regulatorik).

1 · Raumgröße & Raumhöhe

Mindestens 30 m² zusammenhängende Fläche + 4 m² je Zusatzgerät

Für die Zulassung zur gerätegestützten Krankengymnastik (Abschnitt 4.2.1 der Anlage 5) gilt zusätzlich zu den normalen Behandlungsräumen (mind. 23 m² Therapiefläche gesamt, davon ein Raum ≥ 15 m² plus je weitere gleichzeitig tätige Fachkraft ≥ 8 m²):

  • Mindestens 30 m² in einem gesonderten, zusammenhängenden Raum für die Gerätemindestausstattung.
  • + 4 m² je weiterem Gerät, das über die vorgeschriebene Gerätemindestausstattung hinaus im selben Raum aufgestellt wird (z. B. Beinpresse/Kniestrecker als Zusatzgerät → mind. 34 m²).
  • Lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m durchgehend im gesamten Therapiebereich (Abschnitt 2.4).
  • Kein Durchgangsraum: Der Trainingsraum darf kein Durchgangszimmer zu anderen Behandlungsräumen sein (Abschnitt 2.3).
2 · Apparative Mindestausstattung

Die 4 Pflichtgeräte (a–d) und Pflichtzubehör (e)

Nach Abschnitt 4.2.1 Buchst. a bis e müssen folgende Trainingsgeräte vorhanden sein:

  • (a) Universalzugapparat doppelt (nebeneinander angeordnet) mit Trainingsbank
  • (b) Funktionsstemme
  • (c) Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
  • (d) Vertikalzugapparat
  • (e) Zubehör je Zugapparat: jeweils mindestens 1 Fußmanschette/-gurt und 1 Handmanschette/-gurt
3 · Häufigster Ablehnungsgrund im Grundriss

1,00 m Sicherheitsabstand zwischen allen Trainingsgeräten

Selbst wenn die Raumfläche auf dem Papier 32 oder 36 m² beträgt, scheitert die Abnahme häufig am Grundriss-Zuschnitt (z. B. schlauchartige Räume, Säulen oder Türschwenkbereiche):

  • Zwischen den einzelnen Trainingsgeräten muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,00 m eingehalten werden.
  • In unserem interaktiven CAD-Raumcheck wird deshalb um jedes Gerät eine 0,50-m-Sicherheitszone gelegt: Überschneiden sich zwei Zonen, liegt der Abstand unter 1,00 m und wird sofort rot bemaßt.
4 · Platz & Kosten sparen

Wann dürfen Kombinationsgeräte (f) Pflichtgeräte ersetzen?

Nach Abschnitt 4.2.1 Buchst. f können Kombinationsgeräte einzelne oder mehrere der Pflichtgeräte (a–d) ersetzen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Alle geforderten Trainingsfunktionen (a–d) werden vollständig abgedeckt und die Fläche reicht für die ordnungsgemäße Nutzung.
  • Es sind genügend Geräte vorhanden, damit eine Gruppentherapie mit bis zu 3 Teilnehmenden gleichzeitig durchgeführt werden kann (d. h. ein einzelnes Kombigerät allein reicht nicht aus, um alle 4 Pflichtgeräte für 3 gleichzeitige Patient:innen zu ersetzen).
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