KGG-Zulassung: Checkliste für Raumgröße, Pflichtgeräte & 1-m-Abstände.
Wer in der Physiotherapie gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) abrechnen möchte, muss die räumlichen und apparativen Vorgaben der Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllen. Hier finden Sie alle Anforderungen im Überblick – fachlich zusammengestellt von Mara Müllensiefen (Medizintechnik & Regulatorik).
Mindestens 30 m² zusammenhängende Fläche + 4 m² je Zusatzgerät
Für die Zulassung zur gerätegestützten Krankengymnastik (Abschnitt 4.2.1 der Anlage 5) gilt zusätzlich zu den normalen Behandlungsräumen (mind. 23 m² Therapiefläche gesamt, davon ein Raum ≥ 15 m² plus je weitere gleichzeitig tätige Fachkraft ≥ 8 m²):
- Mindestens 30 m² in einem gesonderten, zusammenhängenden Raum für die Gerätemindestausstattung.
- + 4 m² je weiterem Gerät, das über die vorgeschriebene Gerätemindestausstattung hinaus im selben Raum aufgestellt wird (z. B. Beinpresse/Kniestrecker als Zusatzgerät → mind. 34 m²).
- Lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m durchgehend im gesamten Therapiebereich (Abschnitt 2.4).
- Kein Durchgangsraum: Der Trainingsraum darf kein Durchgangszimmer zu anderen Behandlungsräumen sein (Abschnitt 2.3).
Die 4 Pflichtgeräte (a–d) und Pflichtzubehör (e)
Nach Abschnitt 4.2.1 Buchst. a bis e müssen folgende Trainingsgeräte vorhanden sein:
- (a) Universalzugapparat doppelt (nebeneinander angeordnet) mit Trainingsbank
- (b) Funktionsstemme
- (c) Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
- (d) Vertikalzugapparat
- (e) Zubehör je Zugapparat: jeweils mindestens 1 Fußmanschette/-gurt und 1 Handmanschette/-gurt
1,00 m Sicherheitsabstand zwischen allen Trainingsgeräten
Selbst wenn die Raumfläche auf dem Papier 32 oder 36 m² beträgt, scheitert die Abnahme häufig am Grundriss-Zuschnitt (z. B. schlauchartige Räume, Säulen oder Türschwenkbereiche):
- Zwischen den einzelnen Trainingsgeräten muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,00 m eingehalten werden.
- In unserem interaktiven CAD-Raumcheck wird deshalb um jedes Gerät eine 0,50-m-Sicherheitszone gelegt: Überschneiden sich zwei Zonen, liegt der Abstand unter 1,00 m und wird sofort rot bemaßt.
Wann dürfen Kombinationsgeräte (f) Pflichtgeräte ersetzen?
Nach Abschnitt 4.2.1 Buchst. f können Kombinationsgeräte einzelne oder mehrere der Pflichtgeräte (a–d) ersetzen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Alle geforderten Trainingsfunktionen (a–d) werden vollständig abgedeckt und die Fläche reicht für die ordnungsgemäße Nutzung.
- Es sind genügend Geräte vorhanden, damit eine Gruppentherapie mit bis zu 3 Teilnehmenden gleichzeitig durchgeführt werden kann (d. h. ein einzelnes Kombigerät allein reicht nicht aus, um alle 4 Pflichtgeräte für 3 gleichzeitige Patient:innen zu ersetzen).
Prüfen Sie Ihren KGG-Raum vor dem Gerätekauf.
Spielen Sie Ihre Raummaße und Geräte kostenlos im Online-Raumcheck durch – oder lassen Sie Ihren Bauplan und Gerätemix persönlich von Mara Müllensiefen im herstellerunabhängigen Basis-Check (349 € Festpreis) prüfen.